Zahnarzt-Boutique, was ist zu beachten?

Wir erlauben uns,  zu unserem  Zahnseidenspender, Flosbrush und anderen Artikeln, die gerne über die Zahnarztboutique an den Patienten weitergegeben werden, einige  unter Umständen sehr wichtige Hinweise zu geben, die

wichtig für den Verkauf von Mundhygiene-/Prophylaxe Produkten 
an Ihre Patienten in der Praxis 

sind.

Es wird immer häufiger der Wunsch geäußert, nötige Artikel für Mundhygiene und/oder Prophylaxe oder auch Spangendosen und ähnliche Produkte direkt aus der Praxis gegen ein geringes Entgelt an den Patienten abzugeben. Wir möchten deshalb auf eine Problematik im Steuerrecht hinweisen. 

Wir stellten vielfach fest, daß hier innerhalb Ihres Kollegenkreises teilweise sehr unterschiedliche Informationen „kursieren“, die u.U. bei einer Steuerprüfung zu Problemen führen können.

Wir haben uns deshalb für Sie "schlau gemacht"!

Deutliche Unterschiede sind zwischen einer Einzel- und einer Gemeinschaftspraxis zu machen!

Nach unser Information genügt bei einer Einzelpraxis eine deutliche Abgrenzung der Boutique-Ausgen und - Einnahmen in Form von seperaten Buchungs-Konten, von der freiberuflichen Tätigkeit des Behandlers.

Nicht so bei der Gemeinschaftspraxis! Wir weisen Sie auf die zusätzlichen Informationen „Steuerrechtliche Behandlung des Verkaufs von Kontaktlinsen nebst Pflegemitteln, von Mundhygieneartikel sowie von Tierarzneimitteln durch ärztliche Gemeinschaftspraxen"* hin.

Beraten Sie sich über diese Punkte und die "Hinweise" mit Ihrem Steuerberater.  Es könnte Sie vor unliebsamen Überraschungen schützen.

Ihr ODs Team

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*ODs übernimmt keine Garantie über die Richtigkeit dieser Hinweise oder die Aktualität des Auszuges aus dem Amtsblatt „Steuerrechtliche Behandlung ...“